Vortrag und Informationsabend zum Thema Patientenverfügung - Förderverein „Unsere Gemeindeschwestern“ Lich e.V.

Lich (moj). Nach dem gemeinsamen Mittagstisch im Eberstädter Dorfgemeinschaftshaus hatten „Unsere Gemeindeschwestern“ Lich zu einem Referat „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“, eingeladen.

Petra Schneider stellte die beiden Referentinnen vor und freute sich, dass so viele Besucher gekommen waren. Karin Studtnitz und Katharyna Hoffmann vom ambulanten Pflegedienst des Oberhessischen Diakoniezentrums Laubach erläuterten die Vorgehensweise bei der Erstellung der wichtigen Regelungen.

„Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen.“ Grundlegendes zu Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung stellten die beiden Referentinnen in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen.

„Was kann geschehen, wenn ich keine Vollmacht erteilt habe? Wer entscheidet über meine ärztliche Behandlung? Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Ist eine Patientenverfügung für den behandelnden Arzt rechtlich verbindlich? Wie formuliere ich eine Patientenverfügung? Wie stelle ich sicher, dass meine Patientenverfügung beachtet wird?“ Diese Fragen wurden umfassend von den beiden Referentinnen beantwortet.

Außerdem gab es weitere Hinweise zur Betreuungsverfügung: „Besonders wichtig ist es, dem Betreuer Ihre Vorstellungen zu der gewünschten medizinischen Behandlung nahe zu bringen, wenn sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Deshalb sollte eine Betreuungsverfügung mit einer Patientenverfügung kombiniert werden. Falls man sich nicht entschließen will, eine Vollmacht zur Vorsorge zu erteilen, sollten wenigstens für ein etwaiges Betreuungsverfahren vorgesorgt werden und zwar durch eine Betreuungsverfügung.

Im Übrigen können sie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen äußern, an die sich ein Betreuer nach Möglichkeit zu halten hat. Es folgten Hinweise zur Patientenverfügung: „Es ist sehr empfehlenswert, eine Patientenverfügung mit einer Ärztin oder einem Arzt Ihres Vertrauens zu besprechen“. Wo man rechtssichere Formulare zur Vollmacht, zur Betreuungsverfügung, zur Patientenverfügung erhält, konnten Interessierte von den Referentinnen erfahren.

Etliche Fragen der zahlreichen Besucher wurden von den Referentinnen professionell und fachkundig beantwortet.

Die Sprecherin der Licher Gemeindeschwestern Petra Schneider dankte Karin Studtnitz und Katharyna Hoffmann für ihr ausführliches und informatives Referat.

Weitere Informationen finden Sie beim Oberhessisches Diakoniezentrum oder beim Bundesministerium der Justiz.